Steuerliches
Dieses Kapitel beschreibt, wie der Marktplatz steuerlich aufgebaut ist. Es ist keine Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrer eigenen Lage wenden Sie sich an Ihre steuerliche Beratung.
Sie sind die Verkäuferin, Sie schulden die Umsatzsteuer Ihrer Verkäufe. Der Marktplatz vermittelt (siehe Was der Marktplatz tut); Ihre Auszahlung enthält deshalb die Umsatzsteuer Ihrer Verkäufe, und Sie führen sie an Ihr Finanzamt ab. Die Beträge je Bestellung weist Ihnen das Seller Center aus.
Auf unsere Provision fällt eigene Umsatzsteuer an, und der Satz hängt an Ihrem Sitz:
| Ihr Sitz | USt auf die Provision |
|---|---|
| Deutschland | 19 % (als Vorsteuer abziehbar) |
| übrige EU, mit gültiger USt-IdNr | 0 %: Reverse Charge, Sie schulden die Steuer in Ihrem Land (§ 3a Abs. 2 UStG) |
| außerhalb der EU | in Deutschland nicht steuerbar |
Ihre USt-IdNr ist Voraussetzung fürs Verkaufen, keine Formalie. Als Marktplatzbetreiber haften wir nach § 25e UStG für nicht abgeführte Umsatzsteuer unserer Verkäuferinnen; der gesetzliche Schutz davor ist Ihre gültige, gegen das EU-System (VIES) geprüfte USt-IdNr. Deshalb prüfen wir die Nummer direkt nach dem Eintragen und danach regelmäßig. Ohne geprüfte Nummer lässt sich kein Produkt live schalten. Ändern Sie die Nummer, wird sie neu geprüft.
Was wir über Sie aufzeichnen und melden müssen
- § 22f UStG: wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu unseren Verkäuferinnen (u. a. Name, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr) und legen sie dem Finanzamt auf Anforderung vor.
- PStTG (DAC 7): einmal jährlich (bis 31. Januar) melden wir dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Identifikationsdaten, Ihre Vergütung je Quartal und die einbehaltenen Gebühren und Provisionen. Gemeldet wird die Vergütung, kein Umsatzsteuerbetrag. Sie werden darüber informiert, welche Daten über Sie gemeldet wurden.
Sonderfall Sitz außerhalb der EU
Liefern Sie aus einem Drittland oder sind Sie nicht in der EU ansässig, kann der Marktplatz nach § 3 Abs. 3a UStG selbst als Lieferer gelten und die Umsatzsteuer des Verkaufs schulden. Ob das auf Sie zutrifft, klären wir beim Onboarding anhand Ihres Sitzes und Versandlandes. Deshalb sind beide Angaben Pflicht und getrennt abgefragt.